26.03.2021
Information zur Notbetreuung ab Montag, den 29.03.2021
Aufgrund der derzeitigen 7-Tage-Inzidenz hat sich das Landratsamt Nürnberger Land dafür entschieden, für kommende Woche zurück in die Notbetreuung zu gehen (weiter zur Bekanntmachung: https://landkreis.nuernberger-land.de/index.php?id=6416). Achtung! Dies betrifft nicht das AWO Kinderhaus Berg, da dies ein anderer Landkreis ist!
Folgende Personengruppen sollen eine Notbetreuung in Anspruch nehmen können (Quelle sowie weitere Informationen StMAS: https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/faq-coronavirus-betreuung.php#sec1):
- Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
- Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
- Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
- Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.
Die Anmeldungen zur Notbetreuung werden über die jeweiligen Einrichtungen organisiert.
Bleiben Sie gesund!