14.04.2021
Elternbeitragserstattungen auch für die Monate April und Mai
Wie auch schon in den Monaten Januar bis März 2021 werden nun auch die Gebühren für die Monate April und Mai 2021 erstattet. Die Voraussetzungen für eine Erstattung orientieren sich an den Vormonaten – d.h. der Beitrag wird erstattet, wenn ein Kind die Einrichtung an fünf oder weniger Tagen besucht hat. https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/service-kinder/newsletter/416-newsletter.pdf">Weitere Details finden Sie im aktuellen Newsletter des StMAS